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Tollwut

Aufgrund der Gefährlichkeit der Tollut hat der deutsche Gesetzgeber besondere Maßnahmen angeordnet. An Tollwut erkrankte Tier müssen getötet werden. Besonders gilt dies für Katzen (Hunde ebenfalls), sofern sie mit Tollwutkranken oder Seuchenverdächtigen Tieren Kontakt hatten oder in Berührungen gekommen sind. Die Tollwut gehört zu den anzeigepflichtigen Infektionskrankheiten. Weitere Informationen beim Bundesministerium der Justiz: Verordnung zum Schutz gegen die Tollwut (Tollwut-Verordnung)

Krankheitsbild | Zum Seitenanfang
Die mit dem Tollwutvirus infizierte Tiere verändern ihr Verhalten. Sie werden nervös, scheu, haben Schluckbeschwerden und vermehrten Speichelfluß. Im weiteren Verlauf der Krankheit werden die Tiere aggressiv, beißen und schnappen nach Artgenossen und Menschen. Kurz vor ihrem Tod, der nach kurzem Krankheitsverlauf folgt, treten hochgradige Lähmungserscheinungen auf.
Übertragung | Zum Seitenanfang
Die Tollwut ist eine virusbedingte Infektionskrankheit, die durch den Speichel infizierter Tiere, durch Biß oder Kratzen übertragen wird. Intakte Haut kann vom Tollwut-Virus nicht durchdrungen werden. Nahezu alle Säugetiere und auch Vögel können an der Tollwut erkranken. Sie wird vornehmlich durch Fleischfresser übertragen, an erster Stelle steht der Fuchs.
So wird seit einigen Jahren versucht, den Fuchs durch eine Schluckimpfung zu schützen. Dabei wird der Impfstoff von den Tieren mit ausgelegten Hühnerkopfködern aufgenommen. Die Gefährlichkeit der Tollwut liegt darin, daß sie als sogenannte "Zooanthroponose" vom Tier auch auf den Menschen übertragen werden kann. So kann die Inkubationszeit, also die Zeit zwischen dem Biß durch ein infiziertes Tier bis zum Auftreten erster Krankheitszeichen zwischen acht Tagen und zwei Monaten liegen. Auch längere Inkubationszeiträume sind möglich.
Behandlung und Vorsorge | Zum Seitenanfang
Eine Therapie der Tollwut ist nicht möglich. Umso wichtiger ist es, Hunde und Katzen durch eine vorbeugende Impfung zu schützen, die im Impfpass eingetragen wird und mit der auch ein Grenzübertritt ins Ausland erlaubt ist, sofern keine anderslautenden Einfuhrbestimmungen oder Quarantäne vorgeschrieben sind.

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Auszüge übernommen vom: Bundesverband Praktischer Tierärzte e.V., Frankfurt bpt - Bundesverband Praktizierender Tierärzte e.V.